Kommunalrecht in Hessen: Das wissenschaftliche Online-Lexikon

Vorwort zur 4. Edition

Die bislang drei seit dem 1. März veröffentlichten Editionen des Hessischen Kommunalrechtslexikons sind auf großes Interesse gestoßen. Umso mehr soll der bisherige Aktualisierungsrhythmus mit neuen Editionen im Abstand von etwa einem bis anderthalb Monaten beibehalten werden.

Die vorliegende vierte Edition verfolgt das Ziel, bestehende Lexikoneinträge gezielt zu ergänzen und fortzuentwickeln. Als neuer Beitrag wurde lediglich der Lexikoneintrag Vorläufige Haushaltsführung aufgenommen. Er ordnet die Rechtslage ein, die besteht, wenn zu Beginn eines Haushaltsjahres noch keine bekannt gemachte Haushaltssatzung in Kraft getreten ist.

Umfassend erweitert wurde der Eintrag Beigeordneter. Er erläutert nunmehr die besoldungsrechtlichen Grundlagen hauptamtlicher Beigeordneter und enthält erstmals eine Übersicht über die aktuelle Besoldung von Bürgermeistern, Landräten, Ersten Beigeordneten und weiteren Beigeordneten nach Einwohnergrößenklassen. Die Einträge Bürgermeister und Landrat verweisen entsprechend auf diese Tabelle, die künftig fortlaufend an besoldungsrechtliche Änderungen angepasst werden soll.

Der Eintrag Kommunale Selbstverwaltung wurde um eine Erörterung des kommunalen Klimaschutzes ergänzt. Dabei wird vor allem der Frage nachgegangen, ob der kommunale Klimaschutz künftig als Pflichtaufgabe ausgestaltet werden sollte.

Außerdem wurde der Eintrag Öffentliche Einrichtung um Ausführungen zum Hausverbot erweitert. Ergänzend wurde aktuelle Rechtsprechung aus Baden-Württemberg zur Überlassung öffentlicher Einrichtungen für privat organisierte Podiumsdiskussionen eingearbeitet.

Statistiken

33
Einträge insgesamt
1
Neue Einträge
13
Aktualisierte Einträge

Neue Einträge in dieser Edition

Vorläufige Haushaltsführung Neu

Durch die vorläufige Haushaltsführung bleiben Gemeinden und Landkreise auch dann handlungsfähig, wenn ein Haushalt nicht rechtzeitig zum 1. Januar bekannt gemacht ist...

Weiterlesen →

Aktualisierte Einträge in dieser Edition

Ausschuss Aktualisiert

Der Ausschuss berät über einzelne Gegenstände und empfiehlt dem kommunalen Vertretungsorgan, z. B. der Gemeindevertretung, wie darüber beschlossen werden sollte...

Weiterlesen →

Beigeordneter Aktualisiert

Ein Beigeordneter ist ein haupt- oder ehrenamtliches Mitglied im Gemeindevorstand; der Erste Beigeordnete ist der allgemeine Stellvertreter des Bürgermeisters. Ehrenamtlichen Beigeordneten kann, hauptamtlichen Beigeordneten muss ein eigenes Dezernat zugewiesen werden.

Weiterlesen →

Bürgermeister Aktualisiert

Der Bürgermeister ist als kommunaler Wahlbeamter der Leiter der gemeindlichen Verwaltung. Er organisiert ihren Ablauf und Aufbau.

Weiterlesen →

Fraktion Aktualisiert

Eine Fraktion ist ein Zusammenschluss von Gemeindevertretern (§ 36a HGO) in der Gemeindevertretung beziehungsweise von Kreistagsabgeordneten (§ 26a HKO) im Kreistag. Sie wirkt an der Willensbildung der kommunalen Verwaltungsorgane mit und besitzt eigene Rechte, wie das Antragsrecht.

Weiterlesen →

Gemeindevertreter Aktualisiert

Der Gemeindevertreter bezeichnet das Mitglied in der Gemeindevertretung. Seine Aufgaben: die Verwaltung überwachen und Beschlüsse zu örtlichen Angelegenheiten treffen.

Weiterlesen →

Aktuelle Blogbeiträge Alle Beiträge →

Wer organisiert die Verwaltung?

Wer entscheidet über die Verwaltungsorganisation – der Bürgermeister oder der Personalrat? Eine Analyse der Beteiligungsrechte nach HGO und HPVG.

Weiterlesen →